Im Alltag heißen beide Geräte oft einfach „Seilwinde“. Technisch und rechtlich ist der Unterschied aber groß: Eine Zugwinde (Zugseilwinde) zieht Lasten, die rollen oder gleiten. Eine Hubwinde (Hubseilwinde) hebt Lasten senkrecht an und hält sie frei hängend in jeder Position. Wer die falsche Bauart einsetzt, riskiert, dass die Last abstürzt.
Zwei Aufgaben, zwei Bauarten
Eine Zugwinde bewegt eine Last, die auf dem Boden, auf Rädern oder auf einer schiefen Ebene aufliegt. Typische Anwendungen sind das Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen, das Aufziehen eines Boots auf den Trailer, das Ziehen von Material am Hang oder das Spannen und Positionieren in der Montage. Ein Teil der Last wird dabei vom Untergrund getragen, die Winde muss nur den Roll- und Steigungswiderstand überwinden.
Eine Hubwinde trägt dagegen das volle Gewicht der Last. Sobald die Last vom Boden abhebt, hängt sie ausschließlich am Seil, an der Trommel und an der Bremse. Fällt eines dieser Teile aus, gibt es keine zweite Sicherung. Deshalb gelten für Hubwinden strengere Anforderungen an Bremse, Seil und Steuerung.
| Merkmal | Zugwinde | Hubwinde | Personenwinde |
|---|---|---|---|
| Aufgabe | rollende oder gleitende Lasten ziehen | frei hängende Lasten heben und senken | Personenaufnahmemittel heben und senken |
| Bremse | Sperrklinke, dynamische oder mechanische Bremse | selbsttätig haltend, z. B. Lastdruckbremse oder Haltebremse | Betriebsbremse plus Fangvorrichtung |
| Freilauf | häufig vorhanden | nicht zulässig | nicht zulässig |
| Beispiele | Ratschenwinden, Elektrowinden 12/24 V | Bremswinden, Hubseilwinden DHC | Treibscheibenwinden nach EN 1808 |
Warum Zugwinden nicht heben dürfen
Viele Zugwinden haben eine hohe Zugkraft und sehen robust aus. Trotzdem sind sie für das Heben nicht zugelassen. Dafür gibt es drei technische Gründe.
Die Bremse hält keine hängende Last
Eine Ratschenwinde hält die Last über eine Sperrklinke. Wird die Klinke gelöst, läuft die Trommel frei, die Last wird nicht mehr gehalten. Eine Hubwinde braucht eine Bremse, die selbsttätig greift, sobald der Antrieb stoppt oder die Energie ausfällt. Bei Handwinden ist das die Lastdruckbremse, bei elektrischen Winden eine Haltebremse, bei hydraulischen Winden ein Bremssenkventil in Verbindung mit einer Haltebremse.
Der Freilauf ist beim Heben gefährlich
Zugwinden haben oft einen Freilauf, damit sich das Seil schnell von Hand abziehen lässt. Wird eine solche Kupplung unter Last geöffnet, fällt eine hängende Last ungebremst. Selbst Bremswinden, die grundsätzlich heben dürfen, verlieren diese Zulassung, wenn sie mit einem Ausrückmechanismus für den Freilauf ausgestattet sind. Sie dürfen dann nur noch horizontal ziehen.
Auslegung und Sicherheitsreserven
Die Normen für kraftbetriebene Winden, insbesondere die EN 14492, unterscheiden zwischen Winden zum Ziehen und Hubwerken zum Heben. Für das Heben gelten unter anderem höhere Anforderungen an Bremsen, Seilreserven und Einrichtungen gegen Überlast. Eine Zugwinde erfüllt diese Anforderungen nicht, auch wenn der Hersteller für sie eine Zugkraft bei senkrechtem Zug angibt.
Wer eine Zugwinde trotzdem zum Heben verwendet, setzt sie entgegen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung ein. Im Schadensfall trägt der Betreiber die Verantwortung.
Wann eine Winde beides darf
Manche Winden sind vom Hersteller zum Ziehen und Heben vorgesehen. Die Bremswinden DLB mit Lastdruckbremse heben und ziehen, die Seilwinden der APQ-Serie mit 230 oder 400 Volt ebenso. Bei der Elektroseilwinde E7 dürfen die Serien 33 und 50 mit elektromechanischer Haltebremse laut Hersteller ohne Freilauf auch als Hubwinde eingesetzt werden. Maßgeblich ist immer die Betriebsanleitung der konkreten Winde. Eine Hubwinde darf in vielen Fällen auch ziehen, eine Zugwinde darf niemals heben.
Personentransport: eigene Regeln
Für das Heben von Personen reicht auch eine normale Hubwinde nicht aus. Winden für hängende Personenaufnahmemittel wie Hängegerüste, Arbeitskörbe oder Fassadenbefahranlagen fallen unter die DIN EN 1808. Sie brauchen zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, zum Beispiel eine Fangvorrichtung, die bei Übergeschwindigkeit oder Schräglage greift, und eine Prüfung durch eine notifizierte Stelle.
Für diesen Zweck gibt es die Treibscheibenwinden für den Personentransport mit 600 bis 2.000 kg Nutzlast, EG-baumustergeprüft und mit den Fangvorrichtungen OSL und ISL. Alle Seilzüge, Zug- und Hubwinden in unserem Programm sind ausschließlich für Lasten bestimmt.
Seilzug, Kettenzug oder Hubwinde?
Auch Seilzüge und Kettenzüge heben Lasten, unterscheiden sich aber im Einsatz. Ein Seilzug ist ein anschlussfertiges Hebezeug mit Hängetaster, Endschalter und Lasthaken, das an einem Träger, Ausleger oder Gerüst aufgehängt wird. Ein Kettenzug arbeitet mit einer Rundstahlkette statt eines Seils und ist in der Montage und Werkstatt verbreitet. Eine Hubwinde wird dagegen meist fest in eine Maschine, einen Kran oder ein Fahrzeug eingebaut, etwa als Kranwinde bis 10.000 kg oder als hydraulische Hubseilwinde an Bohrgeräten.
Die passende Winde in fünf Schritten
- Bewegung klären. Rollt oder gleitet die Last, reicht eine Zugwinde. Hängt die Last frei, brauchen Sie eine Hubwinde, einen Seilzug oder einen Kettenzug. Werden Personen bewegt, kommt nur eine Winde nach EN 1808 in Frage.
- Kraft bestimmen. Beim Heben zählt das Gesamtgewicht einschließlich Haken, Kübel oder Traverse. Beim Ziehen hängt die nötige Kraft von Untergrund und Steigung ab, siehe Zugkraft berechnen.
- Antrieb wählen. Handkurbel für gelegentliche Arbeiten, 12 oder 24 Volt am Fahrzeug, 230 oder 400 Volt stationär, Hydraulik für hohe Kräfte und lange Züge.
- Einsatzhäufigkeit prüfen. Wie viele Hübe oder Züge pro Stunde anfallen, bestimmt die nötige Einschaltdauer.
- Seillänge und Einbau festlegen. Die Zugkraft gilt in der ersten Seillage und sinkt mit jeder weiteren Lage. Planen Sie Seillänge und Trommelgröße danach.
Wenn Sie unsicher sind, welche Bauart Ihre Anwendung verlangt, beschreiben Sie uns Last, Bewegung und Einsatzort. Wir nennen Ihnen die passende Winde und die Vorschriften, die dafür gelten.