Normen für Seilwinden: EN 14492, DIN 15020 und CE

Welche Normen für Winden gelten, was hinter CE-Kennzeichnung und Maschinenrichtlinie steckt und welche Prüfungen auf Betreiber zukommen. Ein Überblick.

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Wer eine Seilwinde kauft oder betreibt, stößt schnell auf Abkürzungen: EN 14492, DIN 15020, EN 1808, CE, Maschinenrichtlinie. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Regelwerke ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung. Für verbindliche Aussagen zu Ihrer Anlage wenden Sie sich an einen Sachverständigen oder an den Hersteller.

Richtlinie, Norm, Vorschrift: die Unterschiede

Bei Maschinen greifen drei Ebenen ineinander.

  • EU-Recht legt fest, welche grundlegenden Sicherheitsanforderungen eine Maschine erfüllen muss. Für Seilwinden ist das die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 gilt an ihrer Stelle die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
  • Harmonisierte Normen beschreiben, wie diese Anforderungen technisch umgesetzt werden können. Wer eine Maschine nach einer harmonisierten Norm baut, kann von der sogenannten Vermutungswirkung ausgehen: Die zugehörigen Anforderungen gelten als erfüllt.
  • Betreibervorschriften regeln den Einsatz im Betrieb, in Deutschland vor allem die Betriebssicherheitsverordnung und die Regeln der Unfallversicherungsträger, für Winden insbesondere die DGUV Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“.

EN 14492: Norm für kraftbetriebene Winden

Die EN 14492 ist die zentrale europäische Norm für kraftbetriebene Winden und Hubwerke. Sie besteht aus zwei Teilen:

  • EN 14492-1 gilt für kraftbetriebene Winden, also Winden mit Elektro-, Hydraulik- oder Druckluftantrieb, die Lasten ziehen oder heben.
  • EN 14492-2 gilt für kraftbetriebene Hubwerke, zum Beispiel Seilzüge und Kettenzüge.

Die Norm behandelt die Gefährdungen, die von einer Winde ausgehen, und beschreibt Maßnahmen dagegen. Dazu gehören unter anderem die Auslegung von Seil, Trommel und Bremse, Einrichtungen gegen Überlast, Anforderungen an Steuerung und Not-Halt sowie die Angaben, die in der Betriebsanleitung stehen müssen. Für das Heben stellt sie höhere Anforderungen als für das Ziehen.

Wie sich die Norm in einem Datenblatt niederschlägt, zeigt die hydraulische Zugseilwinde WHC/WHL 15000: Bei 15.000 kg Zugkraft muss das Seil nach EN 14492-1 eine Mindestbruchkraft von 30.000 kg haben. Außerdem nennt das Datenblatt eine maximale Seillänge nach EN 14492-1. Gebaut nach EN 14492 sind zum Beispiel die hydraulischen Zugseilwinden und die elektrischen Abschleppwinden JE/JA und ZE.

DIN 15020: Grundsätze für Seiltriebe

Die DIN 15020 ist eine deutsche Norm für Seiltriebe in Hebezeugen. Teil 1 behandelt Berechnung und Ausführung, also die Auswahl von Seil, Seilrollen und Trommeln im Verhältnis zur Last. Teil 2 befasst sich mit der Überwachung im Gebrauch, etwa mit Kriterien, wann ein Seil abgelegt werden muss.

Die DIN 15020 ist älter als die europäischen Normen. Für neue Konstruktionen verweisen die harmonisierten Normen inzwischen häufig auf neuere Regelwerke, zum Beispiel die EN 13001 für Krane oder die ISO 4309 für die Seilprüfung. In Datenblättern und Ausschreibungen wird die DIN 15020 aber weiterhin genannt, etwa bei manuellen Winden wie den Schneckenradwinden ETS. Welche Fassung für Ihre Anwendung maßgeblich ist, klären Sie im Zweifel mit dem Prüfer.

Weitere Normen, die bei Winden eine Rolle spielen

Normen im Überblick
NormBereichBeispiel im Programm
EN 14492-1kraftbetriebene WindenEPH 10000 und 12200
EN 14492-2kraftbetriebene HubwerkeSeilzüge, Kettenzüge
DIN 15020Seiltriebe, Berechnung und ÜberwachungSchneckenradwinden ETS
DIN EN 1808hängende PersonenaufnahmemittelPersonenwinden P508 bis P2014
EN 818-7Rundstahlketten für HebezeugeHandkettenzüge

Für den Transport von Personen gelten eigene Regeln. Winden für Hängegerüste und Arbeitsbühnen fallen unter die DIN EN 1808 und brauchen unter anderem Fangvorrichtungen und eine Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle. Mehr dazu im Ratgeber Zugwinde oder Hubwinde.

CE-Kennzeichnung: was sie aussagt

Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass die Maschine die Anforderungen der zutreffenden EU-Rechtsvorschriften erfüllt. Dazu gehören eine Risikobeurteilung, technische Unterlagen, eine Betriebsanleitung in der Landessprache und die EU-Konformitätserklärung. Bei den meisten Winden führt der Hersteller dieses Verfahren selbst durch. Für bestimmte Maschinen mit besonderem Risiko, zum Beispiel für die Personenbeförderung, ist eine notifizierte Stelle beteiligt.

Wichtig für die Praxis: Das CE-Zeichen bezieht sich immer auf die bestimmungsgemäße Verwendung. Wird eine Winde anders eingesetzt oder umgebaut, kann der Betreiber selbst zum Hersteller im Sinne der Richtlinie werden. Wird eine Winde in eine Maschine eingebaut, etwa in ein Fahrzeug oder eine Anlage, ist in der Regel der Hersteller der Gesamtmaschine für deren Konformität verantwortlich.

Prüfpflichten für Betreiber

Auch eine normgerecht gebaute Winde muss im Betrieb regelmäßig geprüft werden. In Deutschland ergeben sich die Pflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 54. Allgemein gilt:

  1. Vor der ersten Inbetriebnahme wird die Winde durch eine befähigte Person geprüft, bei bestimmten Geräten auch nach wesentlichen Änderungen.
  2. Wiederkehrende Prüfungen finden bei Winden, Hub- und Zuggeräten in der Regel mindestens einmal jährlich statt. Bei hoher Beanspruchung oder rauen Einsatzbedingungen können kürzere Fristen nötig sein.
  3. Seile, Haken und Anschlagmittel werden vor jedem Einsatz durch Sichtprüfung kontrolliert. Beschädigte Seile werden nach den Ablegekriterien des Herstellers oder der einschlägigen Norm ersetzt.
  4. Dokumentation: Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten, zum Beispiel in einem Prüfbuch.

Welche Prüfungen und Fristen im Einzelfall gelten, legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Sachverständigen, Ihre Berufsgenossenschaft oder den Hersteller.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • Nennt das Datenblatt die Norm, nach der die Winde gebaut ist, und gilt sie für Ziehen oder Heben?
  • Liegen EU-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung in deutscher Sprache bei?
  • Passt das Seil zur Norm, insbesondere in Durchmesser und Mindestbruchkraft? Passende Drahtseile gibt es auch als Spezialseile nach EN 14492-1.
  • Ist die Winde für die geplante Umgebung geeignet, etwa im Freien oder in explosionsgefährdeten Bereichen?

Wenn Sie für eine Ausschreibung eine bestimmte Norm benötigen, nennen Sie uns diese bei der Anfrage. Für Sonderaufgaben konstruieren wir auch eigene Winden, siehe Sonderanfertigung.

Häufige Fragen

Muss jede Seilwinde nach EN 14492 gebaut sein?

Nein. Die EN 14492 ist eine harmonisierte Norm. Wer eine kraftbetriebene Winde nach ihr baut, kann davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt sind. Pflicht ist die Einhaltung der Richtlinie, die Norm ist der übliche Weg dorthin. Für Handwinden ohne Motor gilt sie nicht.

Ist eine Winde mit CE-Zeichen automatisch für jeden Einsatz zugelassen?

Nein. Das CE-Zeichen gilt für die bestimmungsgemäße Verwendung, die der Hersteller in Konformitätserklärung und Betriebsanleitung festlegt. Eine Zugwinde mit CE-Zeichen darf trotzdem keine Lasten heben.

Wie oft muss eine Seilwinde geprüft werden?

Vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen, in Deutschland für Winden, Hub- und Zuggeräte in der Regel mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person. Die Fristen legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Verbindliche Auskunft gibt ein Sachverständiger.

Was bedeutet GS-geprüft bei Handwinden?

Das GS-Zeichen steht für geprüfte Sicherheit und wird von einer unabhängigen Prüfstelle vergeben. Es ist freiwillig. Die Bremswinden DLB und die Schneckenradwinden ETS tragen dieses Zeichen.

Sie wissen Zugkraft und Einsatzort? Den Rest klären wir.

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